AGB von Kartonsaufmass.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kartonsaufmass.de/ Doosopmaat.nl B.V.

 

Artikel 1 Allgemein

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen bezüglich Kauf, Verkauf, Lieferung und Bezahlung, welche zwischen Doosopmaat.nl B.V. (nachfolgend Verkäufer genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Käufer genannt) zustande kommen.

1.2 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkäufer nur bindend bei ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Abweichung durch den Verkäufer.

1.3 Wurden bei einer bestimmten Geschäftshandlung Zusatzbedingungen, Zeichnungen oder andere Unterlagen besprochen, so sind diese nur rechtsgültig, wenn sie schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurden.

1.4 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch dann rechtskräftig, wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – nur in Teilen zutreffend sind.

1.5 Durch einen Vertragsabschluss mit dem Verkäufer akzeptiert der Käufer, dass die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen integraler Bestandteil der geschlossenen Vereinbarung und auf diese zutreffend sind.

 

Artikel 2 Angebot und Kaufvertrag

2.1 Alle Angebote sind unverbindlicher Natur, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.2 Bei Unterlagen, die einem Angebot beiliegen, wie etwa Zeichnungen, Abbildungen, Proben, Gewichts- und Stärkeangaben, handelt es sich um unverbindliche Ansichtsstücke, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

2.3 Jede Vereinbarung wird aufseiten des Verkäufers unter der entbindenden Bedingung getroffen, dass der Käufer – nach Einschätzung des Verkäufers – über die notwendige Kreditwürdigkeit verfügt, um seine finanziellen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.

2.4 Falls der Verkäufer die Kreditwürdigkeit des Käufers nach Auftragsannahme anzweifelt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Vereinbarung - ohne seinerseits schadensersatzpflichtig zu werden - aufzuheben, sollte der Käufer nicht umgehend eine Vorauszahlung oder die vom Verkäufer geforderten Sicherheitsleistungen in die Wege leiten.

2.5 Alle von staatlicher Seite erhobenen Gebühren oder solche, die sich aus Maßnahmen oder Abkommen bezüglich der Wellpappen-Industrie ergeben, werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer wird hiervon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

2.6 Bei den vom Verkäufer genannten Preisen handelt es sich um Stückpreise exklusive Umsatzsteuer.

  Artikel 3 Bestellungen

3.1 Bestellungen des Käufers sind für diesen bindend, ungeachtet dessen, auf welche Weise sie getätigt wurden. Dies gilt auch für Bestellungen, Vereinbarungen, Regelungen oder Absprachen, die durch Vertreter, Agenten oder andere Zwischenpersonen getätigt bzw. getroffen wurden.

3.2 Kosten für Pläne, Zeichnungen, Modelle, Druckproben, Stanzformen, Druckstempel usw., die nicht Teil einer Bestellung sind, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

3.3 Pläne, Zeichnungen, Modelle, Druckproben, Stanzformen, Druckstempel usw., die vom Verkäufer angefertigt wurden, sowie darauf beruhende geistige Eigentumsrechte verbleiben aufseiten des Verkäufers, selbst wenn der Käufer die Kosten bezahlt hat.

3.4 Die Aufbewahrung der im letzten Absatz genannten Materialien durch den Verkäufer kann nur für die Dauer eines Jahres nach letztmaligem Gebrauch gewährleistet werden.

3.5 Für in den Betriebsräumen des Verkäufers aufbewahrte Pläne, Zeichnungen, Modelle, Druckproben, Stanzformen, Druckstempel usw., die Eigentum des Käufers sind und die dem Verkäufer bereitgestellt wurden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

3.6 Alle durch den Verkäufer zur Verfügung gestellten Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Modelle, Materiallisten usw. verbleiben in dessen Eigentum. Sie dürfen ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Verkäufers nicht vervielfältigt, dritten Personen gezeigt, an diese weitergegeben oder von diesen benutzt werden. Einem Ansuchen des Verkäufers um ihre Rückgabe muss sofort Folge geleistet werden.

Artikel 4 Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung kostenfrei an die vereinbarte Adresse. Der Verkäufer entscheidet über die Transportweise. Falls der Käufer eine andere Transport-, Versand- oder Lieferungsart wünscht, werden die eventuell anfallenden Zusatzkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

4.2 Die Bestimmungen in Artikel 4.1 gelten nicht für Lieferungen außerhalb Deutschland und auf den Watteninseln. Die Lieferkosten trägt in diesen Fällen der Käufer.

4.3 Die Lieferung der Bestellung erfolgt an Werktagen, im Regelfall zwischen 8:00 und 17:00 Uhr

4.4 Falls die Lieferung aufgrund der Abwesenheit des Käufers oder aufgrund eines anderen, durch den Käufer verursachten Umstands nicht zur in Artikel 4.3 genannten Zeit erfolgen kann, werden die gekauften Waren ein zweites Mal an die vereinbarte Adresse geliefert. Tag und Zeitpunkt dieser Lieferung werden in Absprache mit dem Käufer festgelegt. Die Zusatzkosten, die diese zweite Lieferung (Aufbewahrung, Transport) mit sich bringt, müssen dem Verkäufer durch den Käufer erstattet werden.

4.5 Das vom Käufer oder von einem durch ihn angewiesenen Empfänger unterzeichnete Exemplar des Versandavis, des Frachtbriefes oder einer Empfangsbestätigung in anderer Form dient als Beweis, dass die darauf angegebene Lieferung vom Käufer komplett und in einem äußerlich guten Zustand in Empfang genommen wurde, sofern keine datierte und unterzeichnete Notiz des Empfängers auf dem betreffenden Dokument das Gegenteil beweist.

 

Artikel 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer alle Forderungen, die aus seiner Vereinbarung mit dem Verkäufer entstehen, erfüllt hat. Dies gilt auch für Schäden, Kosten und Zinsen und ungeachtet der Bestimmungen bezüglich des Gefahrübergangs im vorhergehenden Artikel.

5.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich von einer Beschlagnahme der gelieferten Güter oder anderer Eingriffe Dritter in Kenntnis zu setzen.  

 

Artikel 6 Liefertermine

6.1 Der Verkäufer strebt eine möglichst genaue Einhaltung der vereinbarten Liefertermine an. Bei den genannten Lieferterminen handelt es sich jedoch um Richtwerte und nicht um endgültige Termine.

6.2 Sollte eine Lieferung nicht innerhalb der Lieferzeiten erfolgen, so ist der Käufer zu keinerlei Schadensersatzforderung berechtigt. Ein solcher Fall berechtigt den Käufer jedoch dazu, dem Verkäufer schriftlich eine weitere Lieferfrist von 10 Werktagen zu setzen. Falls die Waren nicht unter Einhaltung dieser Lieferfrist versendet werden, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls die gekauften Waren innerhalb der Lieferfrist die Fabrik, das Depot oder das Warenlager des Verkäufers verlassen haben, so hat der Verkäufer die geforderte Lieferfrist eingehalten.

6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren am vereinbarten Lieferungsdatum anzunehmen. Falls der Käufer die Waren nicht am vereinbarten Lieferungsdatum annimmt, werden die Kosten für Lagerung und Handling dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung aufzuschieben, bis die (zusätzlichen) Kosten vom Käufer bezahlt wurden.

 

Artikel 7 Nicht zurechenbares Versäumnis (höhere Gewalt)

7.1 Sollte aufseiten des Verkäufers ein nicht zurechenbares Versäumnis entstehen, hat der Verkäufer das Recht die Ausführung der Vereinbarung aufzuschieben, solange dieses nicht zurechenbare Versäumnis (höhere Gewalt) anhält.

7.2 Falls die Vereinbarung nicht ausgeführt werden kann, weil die entstandene Situation einer höheren Gewalt aufseiten des Verkäufers länger als einen Monat anhält, so haben sowohl Käufer als auch Verkäufer das Recht, die Vereinbarung aufzuheben. Es entsteht hieraus keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer.

7.3 Als ein nicht zurechenbares Versäumnis aufseiten des Verkäufers gelten unter anderem nachfolgende Umstände, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar waren: Störungen im Betrieb des Verkäufers oder eines Lieferanten, Material- oder Energiemangel, Kriegs- oder Belagerungszustand und Mobilisierung in den Niederlanden, Brand, staatliches Eingreifen, Einziehen von Reserven (worunter Rohstoffe), Regierungsauftrag zur Herstellung von Verpackungen, Streiks, Betriebsblockaden, übermäßiger Krankheitsausfall des Personals, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse und andere Gegebenheiten, die Produktion und Lieferung behindern.

 

Artikel 8 Bezahlung

8.1 Zahlungen haben innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung und auf die vom Verkäufer angegebene Weise zu erfolgen.

8.2 Entstehen vor oder während der Vertragsausführung berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei, so hat der Verkäufer das Recht, eine Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder Barzahlung zu verlangen. Falls der Käufer seiner hier dargelegten Verpflichtung nicht nachkommt, hat der Verkäufer das Recht, die Ausführung des Kaufvertrags bis zum Zahlungseingang aufzuschieben. Ebenso ist er berechtigt, den Kaufvertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Sein Recht auf Schadensersatz wird hiervon nicht berührt.

8.3 Der Verkäufer kann eine vollständige und sofortige Zahlung sämtlicher ausstehender Vertragsforderungen verlangen, falls der Käufer in irgendeiner Form seinen Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt. Dies gilt auch bei Zahlungsverweigerung, der Anfrage nach einem Zahlungsvergleich, Insolvenz, Pfändung, Vermögensabtretung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, nicht bezahlte Waren zurückzufordern und abzuholen. Seine Rechte, die sich aus dem Versäumnis des Käufers ergeben, werden hiervon nicht berührt.

8.4 Der Käufer gerät in Verzug, wenn Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen. Eine schriftliche Anmahnung ist hierfür nicht erforderlich. Handelt es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person, die nicht von Berufs wegen oder im Namen einer Firma handelt (nachfolgend Verbraucher genannt), besteht ein Verzug erst nach Anmahnung des Verbrauchers und Überschreitung der angemahnten 14-tätigen Zahlungsfrist.

8.5 In einem solchen Fall kann der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen vom Käufer verlangen. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die im Zuge der Einziehung des Schuldbetrags entstanden sind bzw. dem Verkäufer in Rechnung gestellt wurden, können gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden. Das Recht auf Schadensersatz des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird hiervon nicht berührt. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15% der Gesamtschuld veranschlagt. Hierbei gilt ein Minimumbetrag von € 100. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, wird bei der Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten der gesetzliche Prozentsatz auf die Hauptsumme angewendet. Hierbei gilt ein Minimum von € 40. 

 

Artikel 9 Haftung und Gewährleistung

9.1 Der Verkäufer haftet ausschließlich für direkte Schäden, die im Zusammenhang mit der vereinbarten Lieferung stehen. Eine Haftung für Folgeschäden, worunter beispielsweise (aber nicht ausschließlich) Schäden durch Betriebsstillstand, Gewinn- oder Umsatzeinbußen fallen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9.2 Die maximale Höhe des Betrags, für die der Verkäufer bei direktem Schaden aufgrund eines anrechenbaren Versäumnisses haftet, entspricht der Höhe des vereinbarten (Rechnungs)Betrags für die Lieferung, an der das zurechenbare Versäumnis offenkundig geworden ist. Bei Teillieferungen gilt die Höhe des jeweiligen Teilbetrags der Rechnung.

9.3 Empfehlungen des Verkäufers in Bezug auf Eigenschaften, Ausführungsarten, Maße usw. werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Der Käufer ist hinsichtlich dieser Empfehlungen zu keinerlei Schadensersatzforderung gegenüber dem Verkäufer berechtigt.

9.4 Bei einer Herstellung von Waren basierend auf Zeichnungen, Modellen, Mustern oder anderen Vorlagen im weitesten Sinn des Wortes, die vom Käufer bereitgestellt werden, garantiert der Käufer dem Verkäufer, dass durch die Herstellung und/oder Lieferung dieser Waren keine Marken- Patent, Gebrauchs- oder Handelsrechte sowie andere Rechte Dritter verletzt werden. Der Käufer gewährleistet dem Verkäufer, dass keinerlei Ansprüche Dritter aufgrund der oben beschriebenen (vermeintlichen) Rechtsverletzungen gegen den Verkäufer erhoben werden können. Darüber hinaus ist der Verkäufer in einem solchen Fall dazu berechtigt, die Herstellung und/oder Lieferung mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Erstattung der entstandenen Kosten sowie Schadensersatz vom Käufer zu verlangen. Der Verkäufer dahingegen ist gegenüber dem Käufer zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.

9.5 Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an oder Verlust von Gütern des Käufers oder Dritter, die ihm zur Vorbereitung und/oder Ausführung der Vereinbarung bereitgestellt wurden. Eine Ausnahme hiervon bilden vorsätzlich verursachte Schäden oder solche, die aus bewusstem Leichtsinn des Verkäufers oder dessen leitenden Angestellten entstehen.

 

Artikel 10 Maße und zulässige Abweichungen

10.1 Schachteln werden in der Fabrik gemessen. Die Messung erfolgt in Millimetern. Größenangaben werden in der folgenden Reihenfolge vermerkt: Länge-Breite-Höhe Aus Länge und Breite ergibt sich die Grundfläche der Schachtel.

10.2 Die Größe von Platten wird in Breite x Länge angegeben, wobei die Breite parallel zur Wellenrichtung verläuft. Unter Wellenrichtung ist die Richtung eines Wellentals oder eines Wellenhügels gemeint.

10.3 Die Maße der Schachteln können von den Angaben im Kostenvoranschlag um maximal 5% in jede Richtung abweichen, wobei 10mm pro Richtung das Maximum bilden. Abweichungen innerhalb dieser Größenordnung gelten als zulässig. Auch bei den Angaben zur Materialqualität handelt es sich um Richtwerte. Hier gelten die üblichen zulässigen Abweichungen. Abweichungen in Materialstärke, Dicke und Grammgewicht von jeweils 15% gegenüber den Angaben im Kostenvoranschlag sind zulässig.

10.4 Soll beurteilt werden, ob bei einer Lieferung die oben genannten Grenzwerte überschritten wurden, wird die durchschnittliche Abweichung des gesamten gelieferten Postens zur Beurteilung herangezogen.

10.5 Hinsichtlich der bestellten Anzahl ist eine Abweichung von 10% gegenüber den Angaben im Kostenvoranschlag zulässig.

10.6 Bei Aufdrucken trägt der Kunde selbst die Verantwortung für die Qualität des Entwurfs, des Druckbildes und der verwendeten Druckdatei. Ferner ist es Aufgabe des Kunden, die technischen Einschränkungen der gewählten Drucktechnik zu berücksichtigen.

 

Artikel 11 Beschwerden

11.1 Bei nicht direkt sichtbaren Mängeln einer Lieferung haben Beschwerden innerhalb von fünf Werktagen ab dem im Frachtbrief oder im Versandavis vermerkten Datum zu erfolgen. Spätere Beschwerden gelten als nichtig. Die Bestimmungen aus Artikel 4.6 bleiben hiervon unberührt.

11.2 Dem Verkäufer muss die Gelegenheit gegeben werden, eventuelle Beschwerden an Ort und Stelle oder – nach Belieben des Verkäufers – auf dessen Betriebsgelände zu beurteilen.

11.3 Falls die Beschwerden hinsichtlich der gelieferten Waren berechtigt sind, muss der Käufer dem Verkäufer die Gelegenheit geben, innerhalb der normalen Lieferfristen für Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Waren zu sorgen. Ersetzt oder repariert der Verkäufer die mangelhaften Waren, so ist der Käufer zu keinerlei Schadensersatzforderung berechtigt.

11.4 Falls der Verkäufer beauftragt wurde, eine gelieferte Ware zu ersetzen oder zu reparieren und dies innerhalb der normalen Lieferfrist nicht möglich ist, so gelten die Bestimmungen aus Artikel 9.

11.5 Reklamationen oder Streitfälle jedweder Art berechtigen den Käufer nicht, eine Zahlung aufzuschieben oder zu verrechnen.

 

Artikel 12 Streitschlichtung

 

Für alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das niederländische Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Streitfälle, die nicht im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Käufer und Verkäufer beigelegt werden können, werden dem zuständigen Richter desjenigen Gerichtsbezirks vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Firmensitz hat.